Kirchheimer vor dem Landgericht: Krankheit erschwert Verhandlung - Bönnigheim - Bietigheimer Zeitung

2022-12-21 17:04:03 By : Ms. Monica Zeng

Goldschmuck-Räuber beteuert vor dem Landgericht seine Drogen- und Alkoholsucht.

Erneut musste das Heilbronner Landgericht nach gestriger kurzer Verhandlung den Fall des Kirchheimer Messerräubers auf den 10. Januar verschieben. Der Grund: Verhinderungen von Prozessbeteiligten, darunter vermutlich auch teilnehmende Richter, durch Krankheit.

Allerdings sitzt seit gestern der psychiatrische Sachverständige im Prozess – für die aktuelle Frage, ob der Angeklagte wegen massiver Drogen- und Alkoholsucht per Urteil in eine Zwangstherapie geschickt wird. Dennoch soll das Urteil schon am 10. Januar gesprochen werden.

Schon die letzte Fortsetzungsverhandlung vom 13. Dezember, in der das Beweisprogramm gegen den Beschuldigten begonnen werden sollte, musste auf Grund der Erkrankung eines der Prozessbeteiligten Richters ausgesetzt werden.

Als nächsten Verhandlungstag wurde der gestrige 20. Dezember terminiert. Aber auch diesmal hatte der Vorsitzende Richter der 8. Großen Strafkammer am Heilbronner Landgericht eine negative Überraschung bereit: Man könne ebenfalls wegen Verhinderung durch Krankheit nur ganz kurz verhandeln, und damit auch noch nicht in die geplante aufwendige Beweisaufnahme wegen besonders schweren Raubes eintreten.

So begnügte sich das Gericht für diesen Tag aus Gründen der Fristeinhaltung die Vorstrafenliste des Angeklagten vorzutragen, in dem bekannt wird, dass er mehrere Strafen im Bereich Straßenverkehr auf dem Buckel hat. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol und mit Drogen, und dies gleich mehrfach. Die letzte Freiheitsstrafe hierzu wurde zur Bewährung ausgesetzt. Alle Straftaten hatte demnach der Mann im Jahre 2021 verübt. Jetzt hat er keinen Führerschein mehr.

Nach der Anklage soll der 34-Jährige Elektriker, der nach eigenen Angaben aus der Türkei stammt und vor seiner Festnahme als ungelernter Arbeiter auf Kirchheimer Baustellen tätig war, zunächst am Abend des 25. April dieses Jahres in einem Hotel in Kirchheim einem Gast einen Fausthieb mitten in das Gesicht verpasst und den Mann dadurch erheblich verletzt haben. Im Laufe der folgenden Nacht habe er dann in der Gaststätte einen anderen Gast erneut misshandelt und ihm auch Kopfschläge verpasst, so die Vorwürfe der Staatsanwältin. Schließlich habe er am darauffolgenden Tag dem Mann in dessen Hotelzimmer mit der Drohung der beiden Messer, die er ihm an den Hals drückte und das „Abstechen“ ankündigte, den Goldschmuck geraubt (wir berichteten).

Nachdem der Angeklagte schon am ersten Prozesstag vor genau vier Wochen durch seinen Verteidiger vortragen ließ, er werde alles zugeben, aber gleichzeitig auch seine hochgradige Alkohol- und Drogensucht ins Feld führte, haben die Richter einen entsprechenden Sachverständigen dazu eingeschaltet. Denn seit Jahren, so der Angeklagte selbst, nehme er praktisch täglich harte Drogen und große Mengen Alkohol zu sich. Zudem hatte er ausgesagt, dass er den Raubüberfall mit der doppelten Messerdrohung nur deshalb verübte, um für die Drogenbeschaffung zu Geld zu kommen. Was er getan habe, sei nicht richtig gewesen und er sei auch gar nicht stolz darauf, schloss er sein Geständnis ab.

So geht es in dem Verfahren auch um die juristische Frage, ob der Angeklagte die vorgeworfenen, brutalen Taten im Zustand einer Volltrunkenheit beging. Der psychiatrische Sachverständige soll nun am nächsten Verhandlungstag, dem 10. Januar nächsten Jahres, zu diesem Thema zu Wort kommen. Der Vorsitzende Richter der 8. Großen Heilbronner Strafkammer hat schon mal öffentlich wissen lassen, dass für den 34-Jährigen möglicherweise neben einer Haftstrafe auch eine Zwangs-Einweisung in eine sogenannte Drogen- und Alkohol Entzugseinrichtung in Betracht kommen kann.

Zudem, so der Vorsitzende Richter am Prozesstag, werde man an jenem 10. Januar nur noch drei Zeugen vernehmen, dann den Sachverständigen, danach die Schlussvorträge – und dann auch gleich die Urteilsverkündung.

Weitere noch terminierte Verhandlungstage, wie der 13. und 19. Januar, könne man dann getrost streichen.

Das Geständnis wird für den Angeklagten offensichtlich zu einer recht milden Sanktion führen. Ohne dieses droht im allerdings eine Strafe im zweistelligen Bereich. Richter landauf und landab, weisen in ihren Strafprozessen immer wieder auf diesen Aspekt hin.